..... Im Jahr 2002 verabschiedete die EU-Kommission ein Gesetz, das einfach ausgedrückt, im Laufe der darauf folgenden Jahre und Jahrzehnte allmählich alle Stoffe verbietet, die nicht auf einer - von einer sogenannten Codex Alimentarius Kommission erstellten - Liste von pharmazeutischen Zusatzstoffen für Lebensmittel stehen. Federführend bei diesem EU-Gesetz war die deutsche Codex Alimentarius Delegation mit ihren "offiziellen" Sponsoren, nämlich den Pharmakonzernen Bayer, Hoechst und BASF. 
 
Mit diesem, von der deutschen Codex Alimentarius Delegation unter der Schutzherrschaft dieser mächtigen Pharmakonzerne und deren Lobbyisten initiierten Gesetz, wurde der EU-Kommission ein "Verbotsprinzip" vorgelegt und in Folge von dieser auch beschlossen. Das Verbotsprinzip bedeutet, alle vorhandenen (und auch neuen) Lebensmittelstoffe, die nicht auf einer von der Codex Alimentarius Kommission abgesegneten pharmazeutischen "Positiv-Liste" aufgeführt sind, sind ganz einfach verboten. Letzter Zeitpunkt der Umsetzung ("Harmonisierung") für die Mitgliedsländer war 2009. Es spielte bei diesem Verbotsprinzip keine Rolle, ob und wie lange ein Produkt vorher bereits am Markt war und ob sich dieses schon Jahrzehntelang in der praktischen Verwendung als unbedenklich und sicher bewährt hat. Wenn es nicht in der Codex-Pharmaliste steht, ist es ganz einfach verboten. Zum Schutz der Konsumenten. So einfach ist das. Es ist dasselbe Verbotsprinzip, mit dem auch die Agrarkonzerne vor kurzem ein Verbot von seltenen Obst- und Getreidesorten anstrebten. Der Vorgang: Zuerst werden ganz einfach alle Stoffe verboten. Auch wenn diese sich in langjähriger Anwendung bereits als völlig sicher und unbedenklich erwiesen haben. Es gibt nur eine Ausnahme: Stoffe, welche von "Codex-Experten" (natürlich mit "fachlicher Beratung" von Pharma- oder Agrarlobbyisten der federführenden Konzerne) in die "Codex-Positiv-Liste" aufgenommen wurden bzw. aufgenommen werden, sind erlaubt. Alle Stoffe hingegen, die nicht von vorhinein auf dieser Pharmaliste stehen, sind verboten und müssen mit enormen finanziellem und zeitlichem Aufwand "neu" angemeldet werden
 
Auf den ersten Blick mag eine Harmonisierung des EU-Marktes mit einheitlichen Regeln ja auch durchaus löblich sein. Aber: Es sind hier nicht die Regeln des sogenannten freien Marktes, sondern die Regeln der Agrar- und Pharmaindustrie und deren Lobby. Denn mit Hilfe der EU-Kommission hat die Pharmaindustrie hier mit einem Schlag ein Monopolsystem für Lebensmittel und Lebensmittelzusatzstoffe etabliert, wo alle Stoffe und Mittel, die von ihnen nicht erwünscht sind, ganz einfach verboten sind!
 
Natürlich bietet das EU-Gesetz auch die Möglichkeit an, ein bereits seit Jahrzehnten am Markt befindliches Mittel wie den echten Dr. Harich Grapefruitkernextrakt, welcher nicht auf der Liste der Codex Alimentarius steht, für diese EU-Zulassung anzumelden (zur Information: CITROSEPT wurde 1997 in Österreich als  Nahrungsergänzungsmittel angemeldet und von den Gesundheitsbehörden zugelassen; diese nationale Zulassung wurde jedoch aufgrund des übergeordneten "EU-Verbotsprinzips" 2009 ebenfalls aufgehoben). Das "Problem" bei der EU-Zulassung ist jedoch - insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen - dass diese sich die immensen Zulassungskosten gar nicht leisten können. Woher soll ein kleines Unternehmen unvorstellbare Summen von hunderttausend bis zu einer Million Euro für eine derartige EU-Zulassung nehmen? Welche Ausmaße solche Zulassungen annehmen können, hat man zuletzt bei der Zulassung von Stevia (Stevioside aus der Stevia Pflanze) gesehen. Nur das Finanzkapital des CocaCola Konzerns und anderen großen Süßstoffkonzernen mit deren gewaltigen finanziellen Mitteln machten diese Zulassung überhaupt möglich. Und trotzdem dauerte der ganze Vorgang beinahe mehr als 10 Jahre! Unter dem Deckmantel von "EU-Konsumentenschutz" schaltet man mit solchen Methoden die kleinen Unternehmen von vorherein aus. Denn derartig kostspielige Zulassungsverfahren können sich absolut nur große finanzstarke Unternehmen und Konzerne leisten.
 
Die Auswirkungen des "Verbotsprinzips" zeigen sich nur ganz langsam und meist unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit.  Mehr und mehr Naturheilmittel verschwinden still und leise vom Markt. Viele Heilkräuter, die man früher frei kaufen konnte, werden jetzt von Pharmafirmen produziert und dürfen ausschließlich über Apotheken verkauft werden. Meist enthalten diese Mittel kaum noch effektive Wirkstoffe. Diese werden meist extrahiert und als Zusatzstoffe für "Nahrungs"- und Arzneimittel verwendet. Die Pharmaindustrie hat mit dieser EU-Verordnung im Grunde den gesamten Markt der Lebensmittelstoffe und Naturheilmittel an sich gerissen. Und sie bekämpft alles, was ihren Zielen und Expansionsplänen im Wege steht.
 
CITROSEPT war wie schon vorher erwähnt, seit 1997 als Nahrungsergänzungsmittel in Österreich angemeldet und wurde in ganz Europa verkauft. Nicht nur persönliche Erfahrungen, sondern auch die von vielen zig-tausend anderen Anwendern in Österreich, Deutschland, Polen, England, Schweden, Norwegen, usw. waren ausnahmslos sehr, sehr positiv. Natürlich gab es unter den vielen Tausenden auch Unverträglichkeiten, aber es gab nie schädliche Nebenwirkungen oder ähnliches. Und da es nie Beschwerden von Anwendern über schädliche Wirkungen gab und es bei den Untersuchungen der Gesundheits- und Lebensmittelbehörden ebenfalls nie Unstimmigkeiten gab, wurde das Mittel von den Gesundheitsbehörden der jeweiligen Länder auch nie beanstandet.
 
Doch die Behörden der EU sind zwar nicht die Schnellsten, aber die Mühlen der Bürokratie arbeiten unermüdlich, um im Namen von Harmonisierung des Marktes die von der EU-Kommission geschaffenen Gesetze in ihren Mitgliedsstaaten umzusetzen. So erging schließlich im September 2011 eine Rundmeldung der EU-Lebensmittelbehörde an alle Mitgliedsstaaten, dass man in einem Pharmalabor in Litauen im CITROSEPT Stoffe festgestellt hätte, die gemäß der Codex-Alimentarius-Liste pharmazeutischer Substanzen nicht für Nahrungsmittel zugelassen seien. Der Einwand, dass es sich bei den entdeckten Stoffen um ein seit Jahrzehnten bewährtes Naturmittel handelt welches weltweit von Millionen Menschen verwendet wird, wurde mit dem Gegenargument vom Tisch gewischt, dass dies keine Rolle spiele. Wenn ein Mittel nicht in der Codex-Alimentarius-Liste steht, dann ist es automatisch verboten. Falls es Sie interessiert, was in dieser "Pharma-Positiv-Liste" so alles an Substanzen für Lebensmittel zugelassen ist; hier ein  Link.... ins Pharmalabor.
 
Mit genau demselben "Verbotsprinzip" wollte ja wie vorher schon erwähnt, die Agrar-Industrie vor kurzem ebenfalls so klare Linien schaffen und alle Gemüse- Obst- und Getreidesorten, die nicht unter ihrer Kontrolle stehen, durch die EU-Kommission ganz einfach verbieten lassen. Zum Glück standen damals aber die EU-Wahlen bevor und die Mitglieder der EU-Kommission und des EU-Parlaments machten angesichts eines drohenden Wahldebakels kurzfristig mal einen Rückzieher. Das Glück einer bevorstehenden EU-Wahl hatten die Gegner des Verbotsgesetzes von 2002 für Nahrungsergänzungsmitteln nicht. Zwar protestierten damals auch weit mehr als 100 Millionen Menschen aus aller Welt gegen die Pläne der Codex Alimentarius aber die EU-Abgeordneten winkten das von der Pharmalobby gewünschte Gesetz einfach durch. Vermutlich wussten die meisten der Abgeordneten nicht mal worum es bei dem Gesetz eigentlich ging. Ist doch alles nur zum Besten des Konsumenten.
 
So müssen auch wir uns dem pharmazeutischen Weltbild der Codex Alimentarius beugen. Wir finden es jedoch unglaublich schade, wie sich das gesamte EU- Gesundheitsvorsorgewesen unter dem Deckmantel von "EU-Konsumentenschutz" und "EU-Lebensmittelsicherheit" mehr und mehr in Richtung einer Diktatur der Pharmakonzerne entwickelt. So wird den Menschen Schritt für Schritt völlig die Freiheit und die Möglichkeit genommen, zur Gesundheitsvorsorge auch solche Mittel auswählen zu können, die nicht aus den Produktionshallen großer Lebensmittel- und Pharmakonzerne kommen. Besonders schade finden wir es, wenn Naturmittel, die sich in jahrzehntelanger praktischen Anwendung als unbedenklich und sicher erwiesen haben, ganz einfach verboten werden, weil sie keine finanzstarke Wirtschaftslobby hinter sich haben. Denn die Kosten einer Zulassung liegen im Rahmen von 100.000,- bis zu 1 Million Euro, je nach Aufwand und Dauer des Verfahrens. Und es ist ziemlich offensichtlich, dass die Pharmaindustrie kein Interesse an einem Mittel hat welches nicht unter ihrer Kontrolle steht und zudem, wie Sharamon und Baginski in ihrem Buch "Das Wunder im Kern der Grapefruit" schreiben: "... in Zukunft hoffentlich eine ganze Reihe von umwelt- und gesundheitsschädlichen chemischen Präparaten und Substanzen mit deren zum Teil hochschädigenden Nebenwirkungen ersetzen wird".  Und schon der große deutsche Philosoph Arthur Schopenhauer sagte: 
 
 Jedes Problem durchläuft bis zu seiner Anerkennung 3 Stufen:
In der ersten wird es lächerlich gemacht,
in der zweiten wird es bekämpft, und 
in der dritten gilt es als selbstverständlich.